Zwei Tatverdächtige wegen schwerem räuberischem Diebstahl und räuberischem Diebstahl in Heidelberger Altstadt inhaftiert.
Heidelberg: Räuberischer Diebstahl in Supermarkt führt zu Untersuchungshaft

Heidelberg (ost)
Nach zwei separaten Vorfällen am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, in einem Supermarkt in der Fahrtgasse, hat das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen einen 50-jährigen Mann und eine 50-jährige Frau ausgestellt. Der Mann wird beschuldigt, einen schweren räuberischen Diebstahl in Verbindung mit Körperverletzung begangen zu haben, während die Frau verdächtigt wird, einen räuberischen Diebstahl in Verbindung mit Körperverletzung begangen zu haben. Zusätzlich wird der Frau Betrug sowie zwei Diebstähle vorgeworfen.
Fall 1: Schwerer räuberischer Diebstahl in Verbindung mit Körperverletzung
Am gestrigen 24. Juni 2026, gegen 22:40 Uhr, soll der 50-Jährige den Supermarkt betreten haben und Lebensmittel im Wert von etwa 40 Euro aus der Auslage entwendet haben. Diese soll er in einen mitgeführten Rucksack gesteckt und dann den Kassenbereich passiert haben, ohne zu bezahlen. Während der Tat soll der Mann zwei Messer und einen Metallschlagring im Rucksack bei sich getragen haben.
Ein 28-jähriger Ladendetektiv beobachtete den Vorfall und sprach den Tatverdächtigen nach dem Passieren des Kassenbereichs zusammen mit einem weiteren Supermarktmitarbeiter an. Um den Besitz der Beute zu behalten, soll der Tatverdächtige den Ladendetektiv daraufhin getreten und gestoßen haben. Ebenso soll er einen weiteren 19-jährigen Mitarbeiter des Supermarktes körperlich angegangen haben. Der Ladendetektiv und der Supermarktmitarbeiter wurden durch die Tat leicht verletzt.
Im Gerangel stellte der Tatverdächtige schließlich seinen Rucksack mit dem gestohlenen Diebesgut zur Seite, so dass ein Mitarbeiter ihn sichern konnte. Danach verließ er den Tatort. In diesem Moment traf eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Mitte ein und nahm den 50-Jährigen vorläufig fest, als er floh.
Heute erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgrund bestehender Fluchtgefahr einen Haftbefehl wegen schweren räuberischen Diebstahls in Verbindung mit Körperverletzung. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser vollstreckt und der 50-jährige Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Fall 2: Räuberischer Diebstahl in Verbindung mit Körperverletzung
Am gestrigen Mittwoch, dem 24. Juni 2026, gegen 11:45 Uhr, soll die 50-jährige Tatverdächtige im gleichen Supermarkt in der Fahrtgasse Lebensmittel und Getränke im Gesamtwert von etwa 17 Euro gestohlen haben, ohne zu bezahlen. Sie soll die Waren aus der Auslage genommen und in eine mitgeführte Stofftasche gesteckt haben. Danach soll sie zum Kassenbereich gegangen sein und das Geschäft verlassen haben wollen, ohne zu bezahlen.
Die 20-jährige Kassiererin des Supermarktes erkannte die Tatverdächtige aufgrund eines zwei Tage zuvor begangenen Ladendiebstahls wieder. Als die 50-Jährige dies bemerkte, floh sie mit dem Diebesgut und ihrer Tasche aus dem Supermarkt. Die Kassiererin versuchte, die Frau am Weglaufen zu hindern, und wurde mehrmals von der Tatverdächtigen gegen die Hand geschlagen. Es kam zu einem Gerangel um die Stofftasche, woraufhin die Tatverdächtige die Tasche nach kurzer Zeit losließ und die Kassiererin freiwillig in die Büroräume des Supermarktes begleitete. Die hinzugezogene Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Mitte nahm die Tatverdächtige daraufhin vorläufig fest.
Die Ermittlungen des Polizeireviers Heidelberg-Mitte des Polizeipräsidiums Mannheim sowie das Wiedererkennen durch die Kassiererin führten zu dem Verdacht gegen die 50-Jährige in Bezug auf drei weitere Taten:
In dem Supermarkt in der Fahrtgasse soll die 50-Jährige am 22. Juni 2026, gegen 17:30 Uhr, Lebensmittel, Getränke und Drogerieartikel im Wert von knapp 35 Euro gestohlen haben. Dabei soll sie die Waren ebenfalls aus der Auslage genommen und in eine mitgeführte Tasche gesteckt haben, um danach den Kassenbereich ohne Bezahlung zu passieren.
Unter denselben Umständen soll die Tatverdächtige in einem Supermarkt in der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg am 20. Juni 2026, gegen 20:30 Uhr, Lebensmittel im Wert von etwa 15 Euro gestohlen haben.
Am 7. Juni 2026 soll sie gegen 16:30 Uhr eine Gaststätte in der Bergstraße in Heidelberg besucht haben, um dort Speisen und Getränke im Wert von etwa 65 Euro zu konsumieren, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts erließ heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgrund bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl wegen Betrugs, Diebstahls in zwei Fällen sowie räuberischen Diebstahls in Verbindung mit Körperverletzung. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser vollstreckt und die 50-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte des Polizeipräsidiums Mannheim dauern in beiden Fällen an.
Quelle: Presseportal








