Ein 21-jähriger Algerier soll seit dem 16. Oktober 2026 mindestens fünf Taten begangen haben. Am 5. November wurde er einer Haftrichterin vorgeführt.
Heidelberg: Untersuchungshaft wegen Diebstahlsdelikten

Heidelberg (ost)
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim geben diese Pressemitteilung gemeinsam heraus.
Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Haftbefehl gegen einen 21-jährigen algerischen Staatsangehörigen erlassen. Der Vorwurf gegen ihn lautet auf Diebstahl in drei Fällen, versuchten Diebstahl sowie versuchten Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.
Dem bisherigen Stand der Ermittlungen zufolge soll der 21-Jährige spätestens im Oktober 2026 beschlossen haben, sich durch wiederholte Diebstähle eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu schaffen. Zu diesem Zweck soll er spätestens seit dem 16. Oktober 2026 mindestens fünf Taten verübt haben.
In drei Fällen soll der Beschuldigte ein Mobiltelefon und einen Geldbeutel samt Inhalt, welche die jeweiligen Geschädigten am Körper trugen, sowie persönliche Karten aus einem unverschlossen abgestellten Auto gestohlen haben. In einem weiteren Fall soll er zusammen mit einer anderen Person versucht haben, Parfüm aus einem Geschäft zu entwenden. Mitarbeitende hätten ihn dabei bemerkt, woraufhin er geflohen sei.
Die jüngste Tat soll sich am Mittwochabend, den 4. November 2026, in der Heidelberger Altstadt zugetragen haben. Dort soll der 21-Jährige ein unverschlossen abgestelltes Fahrzeug geöffnet und den Innenraum nach Gegenständen zum Stehlen durchsucht haben. Der 60-jährige Fahrzeugbesitzer soll die Situation bemerkt haben, zu seinem Fahrzeug gegangen sein und den Mann festgehalten haben, weil er annahm, dieser habe bereits Wertgegenstände an sich genommen. Daraufhin soll der Beschuldigte versucht haben, sich zu befreien, und dem Geschädigten mit der Faust gegen die Hände geschlagen haben. Dabei wurde der 60-Jährige leicht verletzt. Trotzdem konnte er den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen einer Streife des Polizeireviers Heidelberg-Mitte festhalten. Anschließend nahm die Streifenwagenbesatzung den 21-Jährigen vorläufig fest.
Auf Grundlage von Zeugenaussagen, Videoaufzeichnungen und Beweismitteln, die in der Wohnung des Algeriers gefunden wurden, besteht gegen den 21-Jährigen dringender Tatverdacht.
Am Donnerstag, den 5. November 2026, wurde er der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Wegen bestehender Fluchtgefahr erließ sie gegen den 21-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl. Dieser wurde nach seiner Eröffnung in Vollzug gesetzt; anschließend brachte man den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt.
Das Polizeipräsidium Mannheim und die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln weiterhin.
Quelle: Presseportal








