Ein Betrieb im Landkreis Ludwigsburg muss eine sechsstellige Einfuhrabgabenschuld zahlen, nachdem eine Luxuslimousine unrechtmäßig außer Landes gebracht wurde.
Heilbronn: Bewilligungsverstoß mit kostspieligen Folgen

Heilbronn (ost)
Aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen Zollvorschriften steht ein Unternehmen im Landkreis Ludwigsburg vor einer sechsstelligen Einfuhrabgabenschuld.
Ein Hochleistungsfahrzeug und ein renommiertes Sammlerstück im Wert von über einer halben Million Euro wurden von der Firma zur Durchführung von Reparaturarbeiten angemeldet und in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt.
Nach Ablauf der festgelegten Frist für die Reparaturarbeiten am Fahrzeug und ohne Nachweis über die Durchführung des Zollverfahrens (Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet) ordnete das zuständige Sachgebiet eine Inspektion des Fahrzeugs vor Ort im Unternehmen an. Kurz vor dem Termin gab das Unternehmen zu, dass sich das Fahrzeug pflichtwidrig und entgegen den Bewilligungsauuflagen zwischenzeitlich nicht mehr vor Ort, sondern tatsächlich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet.
Gemäß den Zollvorschriften gilt das Fahrzeug somit als der zollamtlichen Überwachung entzogen und die Zollschuld ist gesetzlich entstanden. Heilungstatbestände und ein nachträgliches Erlöschen der Zollschuld sind ausgeschlossen, da relevante Informationen zum Verbleib des Fahrzeugs erst nach Ankündigung der Zollkontrolle mitgeteilt wurden.
Aufgrund des hohen Zollwerts von über 510.000 Euro sind Einfuhrabgaben (10 Prozent Zoll von über 51.000 Euro und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer von über 106.000 Euro) in Höhe von insgesamt rund 157.000 Euro entstanden.
Quelle: Presseportal








