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Heilbronn: Tag des Artenschutzes Zoll hilft

Der Zoll entdeckt jährlich 1.200 geschützte Tiere und Pflanzen im Warenverkehr, um die Naturvielfalt zu bewahren.

Symbolfoto: Aufgriff Zollamt Tauberbischofsheim Beschlagnahmte Steinkoralle Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Heilbronn (ost)

Es gibt weltweit viele Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung, um Verstöße gegen die Bestimmungen zum Schutz der Arten aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu erhalten. Im Durchschnitt entdecken Zöllner jedes Jahr 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Teile und Produkte davon im gewerblichen Handel, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt aufgrund von Bestellungen im Internet immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel der gesamten Funde aus. Fast 60 Prozent aller Fälle werden über Flughäfen registriert. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen und Produkte aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für den Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte, die ohne erforderliche Dokumente eingeführt, durchgeführt oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen befördert werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Produkte oder Teile von geschützten Tieren und Pflanzen unwissentlich oder aus Mangel an Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause nehmen. Sie tragen – bewusst oder unbewusst – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten florieren kann und unterstützen somit das Aussterben von Tieren und Pflanzen. Aber auch der internationale gewerbliche Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem profitablen Geschäft entwickelt.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen existiert seit über 50 Jahren. Dieses Übereinkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem bisher 184 Länder beigetreten sind. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten neue gefährdete Arten in die Anhänge des Übereinkommens aufgenommen oder der Schutzstatus bereits gelisteter Arten angepasst.

In der EU wurde das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de.

Quelle: Presseportal

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