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Heilbronn: Zoll überprüft Baugewerbe

Heilbronner Zoll befragt mehr als 130 Personen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in der Baubranche durch.

Symbolfoto: FKS Baustelle Personenbefragung Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Foto: Presseportal.de

Heilbronn (ost)

Heilbronn/Tauberbischofsheim

Am gestrigen Tag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine landesweite koordinierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.

47 Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamts Heilbronn von beiden FKS Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim waren von frühmorgens bis zum späten Nachmittag an 13 Baustellen in der Region im Einsatz, um zu überprüfen,

Die Überprüfungen umfassten 131 Personenbefragungen von insgesamt 43 Arbeitgebern sowie vier Selbstständigen und vier Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Bei 62 Personen wurden außerdem die Identitätsdokumente anhand von im Einsatz befindlichen Dokumentenprüfsystemen auf Echtheit überprüft. Die Maßnahmen wurden zudem von zwei Einsatzkräften der Steuerfahndung begleitet.

Die Einsatzorte befanden sich unter anderem in Heilbronn, auf einer Baustelle im westlichen Landkreis Heilbronn sowie bei Bauprojekten in verschiedenen Landkreiskommunen Ludwigsburgs und des Main-Tauber-Kreises.

Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen derzeit

Zusätzliche Informationen:

Die FKS führt regelmäßig landesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Bereichen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind nichtig und werden bei Entdeckung geahndet. Der Zoll legt bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SchwarzArbG aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Schwerpunkt auf das Baugewerbe. Im Jahr 2025 hat die FKS im Bauhaupt- und Baunebengewerbe einschließlich der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und fast 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 von der FKS festgestellten Schadenssumme entfallen auf die Baubranche (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4). Die Vor-Ort-Prüfungen sind oft nur der Beginn umfassenderer und weiterführender Ermittlungen der FKS, die gegebenenfalls nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften zu empfindlichen Strafen führen können.

Quelle: Presseportal

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