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Heilbronn: Zollprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe, Zahlreiche Verstöße festgestellt

Das Heilbronner Zollamt beteiligte sich an einer bundesweiten Prüfung zur Einhaltung des Mindestlohns und der Sozialversicherungspflicht. Es wurden 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Verwarnungsgelder in Höhe von 600 Euro erhoben.

Symbolbild: FKS Prüfung Frisörgewerbe Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Foto: Presseportal.de

Heilbronn (ost)

Heilbronn/Tauberbischofsheim

Am letzten Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung mit etwa 2.200 Zöllnerinnen und Zöllnern Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden und die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet sind und nicht “schwarz” arbeiten.

Bei dieser koordinierten Aktion wurden auch viele Barbershops und Nagelstudios in Heilbronn, Neckarsulm, Öhringen, Ludwigsburg und einigen umliegenden Landkreisen sowie im Main-Tauber-Kreis ins Visier der Zollkontrollen genommen.

Von den späten Morgenstunden bis zum frühen Abend besuchten 28 Einsatzkräfte des Zolls aus Heilbronn und Tauberbischofsheim 23 Betriebe aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen und befragten dort unter anderem die 74 vor Ort beschäftigten Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus wurden in Friseur- und Kosmetikläden zwölf Geschäftsunterlagen überprüft.

Neben den Zollbeamten der FKS waren auch Mitarbeiter der zuständigen Handwerkskammern und Finanzämter an den präventiven Maßnahmen beteiligt.

Ersten Auswertungen zufolge befinden sich in zwei Fällen die befragten Personen illegal im Land. In sieben Fällen gibt es Verstöße gegen Arbeitsgenehmigungen und in zwei Fällen wird vermutet, dass Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut wurde. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte in 17 Fällen Verstöße gegen Aufzeichnungs-, Ausweispflichten und Meldepflichten fest. Im Rahmen der Maßnahmen wurden daher Verwarnungsgelder und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro erhoben.

Insgesamt wurden vor Ort 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach noch ausstehenden Überprüfungen zur Plausibilität der Angaben aus den Befragungen könnten weitere Ermittlungsverfahren folgen.

Quelle: Presseportal

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