Der Zoll informiert über wichtige Reisebestimmungen und Zollvorschriften, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.
Helgoland: Urlaubs-Rückkehr stressfrei gestalten
Singen (ost)
In Baden-Württemberg starten die großen Sommerferien nächste Woche. Um sicherzustellen, dass Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr vermieden werden, informiert der Zoll über wichtige Reisebestimmungen.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Insel Helgoland, Grönland, französische Übersee-Departements, Kanarische Inseln) gelten bestimmte Mengen- und Wertgrenzen pro Person für abgabenfreie Einfuhr nach Deutschland:
Tabakwaren (ab 17 Jahren):
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (ab 17 Jahren):
Arzneimittel
Kraftstoffe
Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – ab 17 Jahren) und andere Waren
Waren mit besonderen Mengengrenzen werden nicht in den Warenwert einbezogen.
Reisen innerhalb der EU sind grundsätzlich unbeschränkt. Ausnahmen gelten für Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren, Kaffee), für die nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Es gelten spezifische Vorschriften und Richtmengen für diese Waren, auch bei Reisen innerhalb der EU.
Die Freimengen gelten nur, wenn die Waren von den Reisenden im selben Transportmittel (z.B. Bus, Bahn, Flugzeug) mitgeführt werden. Für voraus- oder nachgesandte Waren, Frachtsendungen, Postsendungen oder Sendungen von Express- oder Kurierdiensten gelten andere Regelungen.
Um die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, empfiehlt der Zoll, auf Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Der Kauf solcher Waren trägt oft unwissentlich dazu bei, dass viele Arten weltweit gefährdet sind. Die Website www.artenschutz-online.de bietet wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, deren Kauf vermieden werden sollte.
Auf der Website des Zolls www.zoll.de und in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ finden Sie Informationen darüber, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und für welche Waren die Einfuhr verboten ist.
Quelle: Presseportal