Ein 21-Jähriger, der nach einer Kontrolle durch die Bundespolizei als unbekannt verzogen galt, landete in Abschiebehaft. Der Mann konnte keine Reisedokumente vorlegen und wurde festgenommen.
Hessen: Grenzkontrolle endet in Abschiebehaft
Neuenburg (ost)
Ein 21-Jähriger wurde nach einer Kontrolle durch die Bundespolizei erneut in Abschiebehaft genommen, nachdem er zuvor als vermisst galt, als die Abschiebung angedroht wurde.
Beamte der Bundes- und Landespolizei überprüften den 21-Jährigen am Donnerstagvormittag (09.10.24) als Passagier eines Fernbusses aus Spanien an der A5 bei Neuenburg. Der Mann konnte keine Reisedokumente vorzeigen. Zuerst zeigte er nur das Foto eines türkischen Reisepasses auf seinem Smartphone und später einen Ankunftsnachweis mit einem anderen Geburtsdatum. Die Identitätsüberprüfung ergab, dass ein Haftbefehl gegen den türkischen Staatsbürger vorlag, um die Abschiebung durchzusetzen. Sein Asylantrag wurde Anfang 2024 abgelehnt, da Kroatien zuständig war, und der 21-Jährige erhielt die entsprechende Abschiebungsanordnung. Allerdings war er Mitte 2024 verschwunden, weshalb der Haftbefehl bestehen blieb. Aufgrund der bestehenden Abschiebungsanordnung stellte die Ausländerbehörde in Hessen einen Antrag auf Abschiebehaft gegen den 21-Jährigen. Dem Antrag folgte das Amtsgericht Freiburg, und der Mann wurde daraufhin von der Bundespolizei in eine Abschiebehaftanstalt gebracht. Ein Strafverfahren wurde auch wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Quelle: Presseportal