Zoll bietet unbürokratische Hilfe für Betroffene von den Unwettern an, um Schäden zu minimieren.
Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg im Mai und Juni 2024

Bonn (ost)
Während der Unwetter mit Hochwasser Ende Mai bis Anfang Juni 2024 entstanden erhebliche Schäden in weiten Teilen Bayerns (insbesondere Schwaben, Ober- und Niederbayern) und Baden-Württembergs. Zahlreiche Einwohner und Unternehmen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz.
Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, dass die Zollverwaltung den Betroffenen in den betroffenen Gebieten helfen und geeignete Erleichterungen für die vom Zoll verwalteten Steuern gewähren darf.
Die Betroffenen werden gebeten, sich so bald wie möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt in Verbindung zu setzen. Das entsprechende Hauptzollamt ist auf www.zoll.de zu finden.
Folgende steuerliche Erleichterungen sind möglich:
Kontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11603
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








