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Illegaler Ausländerbeschäftigung: Haftstrafe und Geldstrafe

Das Landgericht Stuttgart verhängte vier Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe gegen einen Gastronomiebetreiber. Ermittlungen des Zolls führten zur Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern.

Bild: Zollverwaltung
Foto: Presseportal.de

Stuttgart (ost)

Das Landgericht Stuttgart verhängte vor zwei Tagen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten gegen den 49-jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette. Außerdem wurde die Einziehung von 235.000,00 Euro zu Unrecht erlangten Vermögens angeordnet.

Es wurde festgestellt, dass der Verurteilte georgische Staatsangehörige beschäftigte, denen die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht erlaubt war. Um die Straftaten zu verdecken, wurden gefälschte Ausweisdokumente für die illegal beschäftigten Arbeitnehmer beschafft. Zudem profitierte der Verurteilte von der schlechten wirtschaftlichen Situation seiner Arbeitskräfte und zahlte ihnen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn.

Das Urteil erging aufgrund des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen, der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen und des gewerblichen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen in 24 Fällen.

Vor der Gerichtsverhandlung fanden umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart statt. Im Frühjahr 2024 wurde der Tatverdacht bekannt. Im Mai 2025 wurden groß angelegte Durchsuchungen in 30 Objekten durchgeführt, wobei gegen den Hauptbeschuldigten ein Haftbefehl vollstreckt wurde.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zur Durchsuchung unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121263/6033447

Quelle: Presseportal

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