Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern, Landgericht Stuttgart entscheidet über Zulassung der Anklageschrift.
Karlsruhe: Anklage gegen Kindertagesbetreuer aus Rems-Murr-Kreis

Karlsruhe, Aalen (ost)
Das Zentrum für Cyberkriminalität erhebt Anklage gegen einen Betreuer in der Kindertagesstätte aus dem Rems-Murr-Kreis wegen des Verdachts des wiederholten sexuellen Missbrauchs von den ihm anvertrauten Kindern.
Nach den Ermittlungen, die in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Aalen durchgeführt wurden, hat das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtet wurde, Anklage gegen einen Mann aus dem Rems-Murr-Kreis erhoben und diese dem Landgericht Stuttgart vorgelegt.
Der verdächtige deutsche Staatsbürger wird in der Anklageschrift unter anderem der schweren sexuellen Misshandlung von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Herstellung von kinderpornografischem Material beschuldigt.
Der Mann war als Kindertagesstättenbetreuer tätig, bis er im Oktober 2025 festgenommen wurde. Es wird ihm vorgeworfen, seit 2020 bis zu seiner Festnahme in insgesamt 41 Fällen sexuelle Handlungen an oder vor mindestens einem der insgesamt acht ihm anvertrauten Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren vorgenommen zu haben. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, in zwei Fällen sexuelle Handlungen der Kinder untereinander aufgezeichnet zu haben. Es besteht auch der Verdacht, dass der Beschuldigte anderen den Zugang zu kinderpornografischem Material ermöglicht hat.
Der Verdacht gegen den geständigen Beschuldigten ergab sich aus den Ermittlungen der bayerischen Strafverfolgungsbehörden in einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Die Auswertung der elektronischen Geräte, die bei dem Beschuldigten beschlagnahmt wurden, ergab den Verdacht des wiederholten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und führte zur Festnahme des Mannes Anfang Oktober 2025 und somit zum Abbruch des Kontakts zu den betroffenen Kindern. Seitdem befindet sich der Beschuldigte ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Die Zulassung der Anklageschrift muss nun vom Landgericht Stuttgart entschieden werden.
Weitere Auskünfte über den Inhalt der Pressemitteilung können derzeit nicht erteilt werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen und aufgrund der laufenden Verfahren.
Quelle: Presseportal








