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Karlsruhe: Goldschmuggel bei Zollkontrolle

Zöllner entdecken Gold im Wert von 18.000 Euro in Handtasche einer Reisenden, die auch Strafbefehle wegen Betrugs vorzuweisen hat.

Ein Teil des geschmuggelten Goldes Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Foto: Presseportal.de

Singen (ost)

Rheinheim: Beamte des Hauptzollamts Singen stießen am 23.12.2025 bei der Überprüfung einer deutschen Einreisenden aus der Schweiz am Zollamt Rheinheim auf Gold im Wert von knapp 18.000 Euro.

Als die Zöllner nach deklarationspflichtigen Gegenständen oder Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr fragten, behauptete die 53-jährige Frau zunächst, weder das eine noch das andere dabei zu haben. Die nachfolgende Kontrolle widerlegte jedoch die Aussagen der Reisenden. In ihrer Handtasche fanden die Beamten 147 Gramm Gold in verschiedenen Gewichtsklassen und einem Feingehalt von 999,9 %.

Die Frau plante, den derzeit hohen Goldpreis zu nutzen und das Gold an einen deutschen Goldhändler zu verkaufen.

Neben dem Schmuggel von Gold stellte die Kontrolle fest, dass gegen die Reisende zwei Strafbefehle wegen Betrugs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlagen. Die Frau hatte nun die Wahl, entweder die festgelegte Geldstrafe von rund 7.400 Euro zu zahlen oder 174 Tage Ersatzhaft anzutreten. Zudem wurde ihr Führerschein aufgrund eines bestehenden Fahrverbots eingezogen. Die Geldstrafe konnte sie begleichen und durfte, jedoch ohne das Gold und den Führerschein, ihre Reise fortsetzen. Ihr Fahrzeug musste sie zurücklassen. Das Gold wurde beschlagnahmt.

Die weitere Bearbeitung übernahm die zuständige Straf- und Bußgeldstelle beim Hauptzollamt Karlsruhe.

Zusätzliche Information:

Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- oder aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Bargeld umfasst neben Banknoten und Münzen auch Gold in Form von Münzen mit einem Goldanteil von mindestens 90 Prozent sowie unverarbeitetes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldanteil von mindestens 99,5 Prozent.

Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise nach bzw. aus Deutschland auf Nachfrage der Zollbeamten mündlich angezeigt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de

Quelle: Presseportal

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