Das Hauptzollamt führte eine Schwerpunktprüfung in einem Nagelstudio in Mannheim durch. Die Inhaberin wurde wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Karlsruhe, Mannheim: Zollkontrolle in Nagelstudio endet mit Freiheitsstrafe

Karlsruhe, Mannheim (ost)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Heidelberg führte im Dezember 2024 eine Kontrolle in einem Nagelstudio in Mannheim im Rahmen einer Schwerpunktprüfung durch, die vom Hauptzollamt Karlsruhe durchgeführt wurde. Bei diesen Schwerpunktprüfungen werden bestimmte Branchen gezielt überprüft.
Ein Mann, der vor dem Gebäude stand, rief offensichtlich Warnungen in das Geschäft, als sich die Beamten näherten. Der Mann versuchte zu fliehen, wurde jedoch gestellt.
Im Studio wurden neben der Inhaberin und ihrem Ehemann sieben weitere Personen vietnamesischer Herkunft angetroffen, die Kunden bedienten und deren Nägel manikürten. Alle Personen gaben an, dass sie keine Ausweispapiere besaßen und keine Informationen zu ihrem Wohnort preisgeben konnten.
Nach weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass außer dem Betreiberehepaar keine der angetroffenen Personen, einschließlich des vor dem Geschäft stehenden Mannes, einer legalen Arbeit nachging.
Die restlichen sechs Personen, abgesehen von zwei Personen im Asylverfahren, hatten nur Aufenthaltstitel aus EU-Mitgliedsstaaten, die es ihnen erlaubten, als Touristen in Deutschland zu sein, aber nicht zu arbeiten. Ihre Arbeit im Nagelstudio war illegal.
Die Betreiberin des Nagelstudios und die illegal im Bundesgebiet arbeitenden Personen wurden mit Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren konfrontiert. Die illegalen Arbeitnehmer wurden anschließend von der Ausländerbehörde aus dem Bundesgebiet ausgewiesen.
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim verurteilte die Inhaberin des Nagelstudios zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von sechs Ausländern. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und die Einziehung von 5.460,40 EUR als Wert der Taterträge angeordnet.
Quelle: Presseportal








