Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Karlsruhe: Verdächtiger festgenommen wegen versuchter Gründung einer ausländischen rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat den rumänischen Staatsangehörigen Nichita P. im Enzkreis festnehmen lassen. Er wird beschuldigt, eine terroristische Vereinigung zu gründen und staatsgefährdende Gewalttaten vorbereitet zu haben.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute (30. Juni 2026) hat die Bundesanwaltschaft den rumänischen Bürger Nichita P. im Enzkreis (Baden-Württemberg) von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg festnehmen lassen.

Es wird behauptet, dass der Verdächtige versucht hat, eine ausländische terroristische Vereinigung als Anführer zu gründen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4, § 129b Abs. 1 S. 1, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB). Darüber hinaus wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB). Während des angenommenen Tatzeitraums soll der Beschuldigte teilweise noch minderjährig gewesen sein (§§ 1, 105 JGG).

Im Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ab Anfang 2023 versuchte Nichita P., eine rechtsextreme Gruppierung zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen und zum Zusammenbruch des rumänischen Staates sowie zur Errichtung eines neuen Staats nach nationalsozialistischem Vorbild beitragen sollte. Um Mitglieder für die Vereinigung zu gewinnen, nutzte der Beschuldigte von Deutschland aus zwei Kanäle über einen Messenger-Dienst. Diese waren hauptsächlich an junge Rumänen gerichtet. Er ermutigte Abonnenten und Mitglieder, verschiedene Straftaten zu begehen, darunter das Anbringen von Graffitis mit rechtsextremen Symbolen, die Verführung junger Mädchen zur Selbstverletzung, Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder LGBTQ-Personen genutzt werden, oder sogar die Tötung von „Untermenschen“. Außerdem veröffentlichte Nichita P. auf den Kanälen Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotow-Cocktails und Autobomben.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird ihm den Haftbefehl verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24