Die Bundespolizei hat gestern drei Haftbefehle im Rahmen von Binnengrenzkontrollen vollstreckt. Ein georgischer Staatsangehöriger wurde festgenommen, ein anderer zur Freiheitsstrafe verurteilt und ein serbischer Staatsangehöriger konnte seine Reise fortsetzen.
Kehl: Drei Haftbefehle vollstreckt
Kehl/Rheinmünster (ost)
Die Polizeibeamten haben gestern im Zuge der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen drei Haftbefehle vollstreckt. Eine Patrouille der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit hat gestern früh am Bahnhof in Kehl einen 40-jährigen georgischen Staatsbürger festgenommen. Er war zuvor mit einem grenzüberschreitenden Nahverkehrszug von Frankreich nach Deutschland gereist. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen mehrerer Diebstähle vor. Am Nachmittag wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Kraft setzte. Danach wurde er ins Gefängnis gebracht. Ebenfalls gestern Nachmittag wurde in einem grenzüberschreitenden Nahverkehrszug ein 35-jähriger georgischer Staatsbürger kontrolliert. Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle wegen Diebstahls vor. Da er die Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von insgesamt 127 Tagen ins Gefängnis gebracht.
Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wurde gestern Nachmittag bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Serbien ein 73-jähriger serbischer Staatsbürger festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen vor. Er konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1273,50 Euro bezahlen und seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal