Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Kehl: Illegal Glücksspiel in Gaststätte führt zu sechsstelligen Einziehung

Ein 45-Jähriger betrieb illegales Glücksspiel in Gaststätte, Geldstrafe von 10.000 Euro und Einziehung von 450.000 Euro Einnahmen.

Foto: unsplash

Offenburg, Kehl (ost)

Ein 45-jähriger Mann wird nun mit einem umfangreichen Vollstreckungsverfahren konfrontiert, da er in seinem Restaurant illegales Glücksspiel betrieben hat. Im Juli 2024 führte der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Kehl eine Kontrolle in den Gaststätten durch. Währenddessen wurde festgestellt, dass der Mann neben zwei genehmigten Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten auch ein nicht genehmigtes Unterhaltungsspielgerät in seinem Lokal aufgestellt hatte. Die weiteren Untersuchungen des Fachbereichs Gewerbe/Umwelt des Polizeipräsidiums Offenburg am beschlagnahmten Automaten bestätigten den Verdacht des illegalen Glücksspiels. Es wurde nachgewiesen, dass der Gastronom das nicht genehmigte Gerät fast zwei Jahre lang unrechtmäßig zum Spielen um Geld aufgestellt hatte. Die erzielten Gewinne zahlte der Betreiber den Spielern in bar aus. Basierend auf den polizeilichen Ermittlungsergebnissen verurteilte das Amtsgericht Kehl den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen gewerbsmäßiger Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel zu einer Geldstrafe von etwa 10.000 Euro. Zusätzlich wurden das illegale Geldspielgerät und die durch das illegale Glücksspiel erzielten Einnahmen in Höhe von knapp 450.000 Euro eingezogen.

/rs/cs

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24