Mehrere Personen wurden aufgrund von Haftbefehlen festgenommen, darunter ein rumänischer Staatsangehöriger wegen Diebstahls und ein französischer Staatsangehöriger wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Kehl/Nonnenweier: Haftbefehle vollstreckt, Bundespolizei kontrolliert und verhaftet Staatsangehörige wegen Delikten an Grenzübergängen.

Kehl/Nonnenweier (ost)
Am 4. April 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen rumänischen Bürger am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Der junge Mann war mit dem Fernreisebus aus Frankreich nach Deutschland gereist. Bei der Identitätsprüfung stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl wegen Diebstahls gegen ihn vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss er nun 25 Tage im Gefängnis verbringen.
Auch am 4. April 2026 wurde ein französischer Staatsbürger am Grenzübergang Kehl-Europabrücke von Bundespolizisten festgenommen. Der 22-jährige Mann wurde während einer Kontrolle überprüft. Es wurde festgestellt, dass er wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe von 2.000 Euro bezahlen konnte, entging er einer Inhaftierung.
Am 3. April 2026 wurde ein französischer Staatsbürger am Grenzübergang Nonnenweier von der Bundespolizei festgenommen. Der 32-jährige Mann wurde gesucht, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Da er die Geldstrafe begleichen konnte, entging er einer 13-tägigen Haftstrafe.
Quelle: Presseportal








