Ein polnischer Staatsangehöriger wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 40 Tagen Haft verurteilt und inhaftiert.
Kehl: Polnischer Staatsangehöriger in Haft

Kehl (ost)
Am Dienstagnachmittag (30.06.26) haben Bundespolizisten einen Regionalzug in Kehl kontrolliert, bei dem ein polnischer Staatsbürger keine Identifikation vorweisen konnte. Der 42-jährige wurde daraufhin von den Beamten zur Wache begleitet. Nach der Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass eine Fahndung zur Strafvollstreckung vorlag. Der Mann wurde zu 40 Tagen Haft oder einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er inhaftiert.
Quelle: Presseportal








