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Kehl: Restfreiheitstrafe für Drogenhandel

Ein 29-jähriger Syrer muss 17 Tage Restfreiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verbüßen.

Foto: Depositphotos

Kehl (ost)

Am Mittwochmorgen (15.07.26) haben Bundespolizisten einen Fernverkehrszug während des Sonderhalts in Kehl überprüft. Ein 29-jähriger syrischer Staatsbürger konnte sich nicht identifizieren. Zuerst gab es den Verdacht auf versuchte illegale Einreise. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab einen Haftbefehl. Der Mann wurde wegen Drogenhandels verurteilt und muss noch 17 Tage Reststrafe verbüßen. Außerdem wird er wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt und nach seiner Haftstrafe abgeschoben.

Quelle: Presseportal

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