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Kehl: Schnelle Verurteilung bei gefälschtem Dokument

Die Bundespolizei kontrollierte einen Algerier mit gefälschtem Dokument. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und in Abschiebehaft genommen.

Foto: unsplash

Offenburg (ost)

Am 1. April wurde ein algerischer Staatsbürger von der Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke in einer Regionalbahn kontrolliert, als der Zug im Bahnhof Kehl hielt.

Der 36-jährige Mann identifizierte sich gegenüber den Beamten mit einem französischen Ausweis. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine gefälschte Identitätskarte handelte. Es konnten keine weiteren Dokumente vorgelegt werden, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlaubten.

Aufgrund der Einfachheit des Falls und da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Algerier wurde daraufhin am Mittwoch (02.04.) vor dem Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Es wurden Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts eingeleitet und der Mann wurde in Abschiebehaft genommen.

Details zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klaren Beweisen durchgeführt. Es wird vorrangig bei Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung, auch wenn keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

nf24