Ein albanischer Staatsangehöriger wurde nach Einreise mit gefälschter Identitätskarte zu Geldstrafe verurteilt und erhielt Einreiseverbot.
Kehl: Schnelle Verurteilung nach Einreise mit gefälschtem Dokument
Kehl (ost)
Am 22. November wurde ein albanischer Staatsbürger von der Bundespolizei an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl kontrolliert, nachdem er mit der Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland gereist war. Er identifizierte sich gegenüber den Beamten mit einem griechischen Ausweis. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Ausweis eine Totalfälschung war. Er konnte keine weiteren Dokumente vorlegen, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlaubten.
Da es sich um eine einfache Angelegenheit handelte und der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall die Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Albanien wurde daraufhin am Donnerstag (22.11.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Im Anschluss wurde der 42-Jährige nach Frankreich abgeschoben und erhielt ein 3-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Es wird vorrangig gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren gewährleistet eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig per Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Presseportal