Ein algerischer Staatsangehöriger wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht effektive Strafverfolgung bei fehlendem Wohnsitz.
Kehl: Schnelle Verurteilung nach Einreiseverbot
Kehl/Offenburg (ost)
Am 16. Juli haben Bundespolizeibeamte an der Europabrücke in Kehl einen algerischen Bürger kontrolliert. Der Fahrer wollte mit seinem Auto von Frankreich nach Deutschland einreisen. Der 25-Jährige konnte sich zunächst nur mit einem Foto eines tunesischen Reisepasses gegenüber den Beamten ausweisen. Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab, dass gegen den 25-Jährigen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland bestand.
Aufgrund der Einfachheit des Falls und des fehlenden Wohnsitzes des Beschuldigten in Deutschland beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Am 17. Juli wurde der Angeklagte von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Anschließend wurde er nach Frankreich abgeschoben.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klaren Beweisen durchgeführt. Es wird hauptsächlich gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Presseportal