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Kehl: Schnelle Verurteilung nach Identitätskarten-Fälschung

Ein algerischer Staatsangehöriger wurde am Grenzübergang kontrolliert. Im beschleunigten Verfahren erhielt er eine Geldstrafe und wurde nach Frankreich abgeschoben.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Schon am 9. März hat die Bundespolizei einen algerischen Bürger am Grenzübergang Europabrücke in Kehl kontrolliert. Der Mann war zuvor mit einem Langstreckenbus von Frankreich nach Deutschland gereist. Er identifizierte sich gegenüber den Beamten mit einem Heimausweis aus einer Gemeinschaftsunterkunft. Er konnte jedoch keine weiteren Dokumente vorlegen, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlauben würden. Bei der Durchsuchung wurden ein ausziehbarer Schlagstock und eine spanische Identitätskarte gefunden, die sich als Fälschung herausstellte.

Weil es sich um einen einfachen Fall handelte und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg in diesem Fall die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Algerier wurde dann am Montag (10.03.) vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.

Noch am selben Tag wurde der 30-Jährige nach Frankreich abgeschoben. Das gefälschte Dokument und der Schlagstock wurden beschlagnahmt.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Vor allem wird das Verfahren gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Dadurch gewährleistet das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

nf24