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Kehl: Schnelle Verurteilung nach versuchter Einreise und Angriff auf Beamte

Ein afghanischer Staatsangehöriger wurde schnell verurteilt nach versuchter Einreise und Angriff auf Beamte, nachdem er bereits zuvor zurückgewiesen worden war.

Foto: unsplash

Kehl/ Offenburg (ost)

Am 5. Juni führten Bundespolizeibeamte am Bahnhof in Kehl eine Kontrolle bei einem afghanischen Staatsbürger durch. Der Mann war zuvor mit einem Nahverkehrszug aus Frankreich nach Deutschland eingereist und konnte sich gegenüber den Beamten nicht identifizieren.

Nach Recherchen wurde festgestellt, dass der 22-jährige Mann am selben Tag von der Bundespolizei nach Frankreich zurückgeschickt worden war, nachdem er eine Haftstrafe verbüßt hatte, und nun erneut versuchte, illegal einzureisen. Er wurde erneut abgewiesen und kurz darauf in einer Straßenbahn aus Frankreich am Bahnhof in Kehl kontrolliert. Als er erneut abgewiesen werden sollte, zeigte sich der Mann unkooperativ und griff einen Beamten mit der Faust am Hals an. Daraufhin wurden ihm Handschellen angelegt.

Ein Haftbefehl gegen den afghanischen Staatsbürger wurde vom Amtsgericht Offenburg am 6. Juni erlassen und der 22-Jährige wurde zur Sicherung des Hauptverfahrens inhaftiert.

Aufgrund der einfachen Sachlage und der fehlenden deutschen Wohnadresse des Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Beschuldigte wurde am 11. Juni von der zuständigen Strafrichterin im beschleunigten Verfahren wegen versuchter illegaler Einreise, Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsgericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage durchgeführt. Es wird vorrangig gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwändig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

nf24