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Kehl: Schnelle Verurteilungen nach Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise

Ein 31-jähriger Algerier wurde am 28. April 2026 an der Europabrücke bei Kehl von der Bundespolizei kontrolliert. Er erhielt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen und wurde nach Frankreich zurückgewiesen.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Am 28. April 2026 wurde ein Mann aus Algerien von Beamten der Bundespolizei in einem Fernbus an der Europabrücke bei Kehl kontrolliert. Der 31-jährige Mann konnte sich den Beamten nur mit einem gefälschten spanischen Führerschein ausweisen. Er konnte keine weiteren erforderlichen Einreisedokumente vorlegen.

Da es sich um einen einfachen Fall handelte und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Am 29. April wurde der Mann dann im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Daraufhin wurde er nach Frankreich abgeschoben.

Details zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es kann nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht durchgeführt werden und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage. Vor allem wird das Verfahren bei Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher mühsam über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

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