Beamte der Bundespolizei ahnden mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz, darunter das Mitführen von Einhandmessern und Springmessern.
Kehl: Verstöße gegen Waffengesetz
Kehl/Offenburg (ost)
Am Montag konnten Bundespolizeibeamte drei Verstöße gegen das Waffengesetz feststellen. In Kehl hatte ein 36-jähriger Deutscher ein Einhandmesser bei sich. Bei einem 24-jährigen französischen Bürger, der in einer grenzüberschreitenden Straßenbahn kontrolliert wurde, wurde ein Messer entdeckt, das ebenfalls unter das deutsche Waffengesetz fällt. Beide müssen mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen rechnen. In Offenburg am Bahnhof wurde hingegen bei einem ungarischen Bürger ein verbotenes Springmesser gefunden. Der 38-Jährige muss mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
Quelle: Presseportal