Bundespolizei stellt Einhandmesser bei Reisenden fest, die keine behördliche Erlaubnis vorweisen konnten. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Konstanz: Einhandmesser am Grenzübergang festgestellt

Konstanz (ost)
Beamte der Bundespolizei entdeckten am Montag, dem 14. September 2026, an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz/ Kreuzlingen bei zwei Reisenden Einhandmesser. Aufgrund des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz wurden die Messer konfisziert.
Gegen 17:00 Uhr führte ein Staatsbürger aus Eritrea bei der Einreise nach Deutschland ein Einhandmesser mit sich. Ein paar Stunden später wurden zwei Einhandmesser bei einem 50-jährigen deutschen Staatsbürger im Auto entdeckt. In beiden Fällen trugen die Personen die Messer nicht in verschlossenen Behältnissen, sondern griffbereit bei sich und konnten keine behördliche Ausnahmegenehmigung oder ein berechtigtes Interesse für das Tragen eines Einhandmessers vorweisen.
Die Messer wurden beschlagnahmt und gegen die Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Führens von Einhandmessern eingeleitet.
Zusätzliche Information:
Obwohl das Einhandmesser nach dem deutschen Waffengesetz keine verbotene Waffe ist, unterliegt es gesetzlichen Beschränkungen. Gemäß § 42a Absatz 1 Nummer 3 Waffengesetz ist das Führen von Einhandmessern mit einer Klingenlänge von über 12 cm untersagt. Ausnahmen gelten nur beim Transport in verschlossenen Behältnissen oder bei berechtigtem Interesse.
Quelle: Presseportal








