Die Wasserschutzpolizei warnt vor den Gefahren beim Betreten von Eisflächen. Einbruch, Sturzgefahr und instabiles Eis können zu schweren Verletzungen oder Ertrinken führen.
Konstanz: Gefahren des Betretens zugefrorener Wasserflächen am Bodensee

Konstanz/Bodensee (ost)
Die langanhaltenden Frostperioden Anfang Januar 2026 haben in verschiedenen Häfen und Uferbereichen des Bodensees dazu geführt, dass sich erste Eisdecken gebildet haben. Besonders betroffen sind der Markelfinger Winkel sowie der Gnadensee in der Nähe von Konstanz. In der Bucht dort ist der See bereits über eine Breite von etwa 600 Metern zugefroren. Dies hat bereits erste Passanten dazu verleitet, das Eis zu betreten und Schlittschuh zu laufen.
Die Beamten der Wasserschutzpolizei führen während der Winterzeit regelmäßig Messungen der Eisdicke an verschiedenen Standorten durch. Diese Messungen dienen ausschließlich internen Zwecken zur Einschätzung der allgemeinen Gefahrensituation. Die Polizei betont ausdrücklich, dass diese Messwerte nicht veröffentlicht werden. Da die Tragfähigkeit des Eises an verschiedenen Orten sehr unterschiedlich sein kann, soll die Veröffentlichung der Daten niemanden dazu verleiten, die Flächen zu betreten.
Die Wasserschutzpolizei warnt eindringlich vor den Gefahren, die mit dem Betreten von Eisflächen verbunden sind.
Neben dem Risiko des Einbrechens, das direkt zu Unterkühlung, Erfrierungen oder Ertrinken führen kann, wird oft auch die erhöhte Gefahr von Stürzen auf tragfähigen Eisflächen unterschätzt. Natürliche Eisflächen sind nicht gleichmäßig. Sie unterliegen Spannungen und Strömungen, die zu Rissen und Erhebungen führen können, insbesondere wenn eine dünne Schneeschicht solche Hindernisse verdeckt, sind diese für Passanten nicht erkennbar. Stürze auf dem harten Eis können zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Gehirnerschütterungen führen.
Besonders heimtückisch: Auch wenn das Wasser im Uferbereich des Gnadensees flach aussieht, nimmt die Tiefe mit zunehmender Entfernung vom Ufer kontinuierlich zu. Ein Einbruch birgt nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Helfende und Rettungskräfte immense Risiken. Da das Eis an den Bruchstellen meist extrem instabil ist, gestaltet sich die Rettung aus dem Wasser oft sehr schwierig. Wer unter die Eisdecke gerät, hat zudem kaum eine Chance, sich aus eigener Kraft zu befreien.
Bislang hat die Wasserschutzpolizei in dieser Saison keine Unfälle in Verbindung mit den Eisflächen verzeichnet und war lediglich präventiv im Einsatz.
Grundsätzlich betritt man die Eisflächen jedoch auf eigene Gefahr, da sie nicht offiziell zum Betreten freigegeben sind. Jede Person trägt die Verantwortung für sich selbst. Es besteht zwar kein generelles Betretungsverbot, jedoch ist das Betreten der Schilfgürtel in Naturschutzgebieten gesetzlich streng verboten. Auch wenn das Eis optisch stabil erscheinen mag, kann sich die Tragfähigkeit jederzeit ändern.
Quelle: Presseportal








