Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl an Grenze, Mann zahlt Geldstrafe und wird in die Schweiz zurückgeschickt.
Konstanz: Haftbefehl am Grenzübergang Rielasingen
Rielasingen (ost)
Polizeibeamte haben an der Grenze in Rielasingen eine Person entdeckt, die einen offenen Haftbefehl hatte. Der Mann konnte seine Geldstrafe begleichen, musste aber aufgrund eines bestehenden Einreiseverbots in die Schweiz zurückkehren.
Am Montagabend, dem 19. Mai 2025, überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen irakischen Bürger am Grenzübergang Rielasingen, der in das Land einreisen wollte. Der 29-jährige Mann hatte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen sich. Das Amtsgericht Konstanz hatte im Juli 2024 einen Strafbefehl wegen eines versuchten Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erlassen. Er hatte die Geldstrafe bisher nicht beglichen. Der Mann zahlte die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort und vermied somit eine Ersatzfreiheitsstrafe. Aufgrund eines gültigen Einreise- und Aufenthaltsverbots für die Bundesrepublik verweigerten die Beamten ihm die Einreise und wiesen ihn in die Schweiz zurück.
Quelle: Presseportal