Die Zollverwaltung entdeckte einen Haftbefehl gegen einen deutschen Staatsangehörigen im Intercity. Der Mann wurde der Bundespolizei übergeben und muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Konstanz: Haftbefehl im IC285 nach Singen vollstreckt
Engen (ost)
Bei der Überprüfung in einem Intercity am Montag entdeckte die Zollverwaltung eine Person, gegen die ein Haftbefehl vollstreckt werden sollte. Die Bundespolizei wurde informiert und übernahm den Mann.
Am Abend des Montags (1. September 2025) haben Beamte des Hauptzollamts Singen einen deutschen Bürger im IC285 von Stuttgart nach Singen bei Engen kontrolliert. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 41-jährigen Mann vorlag. Im Dezember 2022 hatte das Amtsgericht Singen einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen, den er bisher nicht bezahlt hatte. Aus Zuständigkeitsgründen wurde der Gesuchte an die Bundespolizei übergeben. Da der Mann die Strafe nicht vor Ort bezahlen konnte, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten. Die Beamten brachten ihn daher in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Presseportal