Die Bundespolizei vollstreckte am Samstag einen Haftbefehl im Zug nach Singen. Der Gesuchte durfte nach Bezahlung der Geldstrafe seine Reise fortsetzen.
Konstanz: Haftbefehl im Zug nach Singen
Singen (ost)
Polizeibeamte haben am Samstag einen Haftbefehl an Bord des Zuges RE3 nach Singen entdeckt. Die Partnerin des Gesuchten konnte die ausstehende Geldstrafe für ihn begleichen, weshalb er seine Reise fortsetzen durfte.
Am Samstagnachmittag (6. September 2025) führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine Kontrolle bei einem italienischen Staatsbürger in einem internationalen Zug (RE3 von Schaffhausen nach Singen) durch, als dieser in Singen ankam. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 37-jährigen Mann vorlag, da er bisher nicht den Strafbefehl des Amtsgerichts Singen aus dem Juli 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beglichen hatte. Vor Ort konnte die Freundin des Mannes die Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro bezahlen, um ihn vor einer möglichen Ersatzfreiheitsstrafe zu bewahren. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal