Am Zollamt Konstanz-Autobahn scheiterten am 8. April 2026 zwei Versuche, über 1.000 Kilogramm Elektronikabfälle illegal nach Deutschland zu importieren.
Konstanz: Illegale Einfuhr von Elektroschrott verhindert

Singen (ost)
Konstanz: Am Zollamt Konstanz-Autobahn haben am 8. April 2026 zwei größere Versuche stattgefunden, insgesamt mehr als 1.000 Kilogramm genehmigungspflichtige Elektronikabfälle ohne die erforderliche Notifizierung nach Deutschland einzuführen.
Die beiden Lieferungen wogen 660 Kilogramm und 425 Kilogramm und wurden in den Zollanmeldungen als sortenreine Abfälle ausgewiesen. Der Gesamtwert betrug über 400.000 Euro. Der Elektroschrott sollte an ein Recyclingunternehmen in Bayern geliefert und dort recycelt werden.
Bei der Prüfung der Ware kamen den Zollbeamten Zweifel an der angegebenen Genehmigungsfreiheit. Die Abfälle bestanden aus Elektronik, die fest mit Kunststoffteilen verbunden war. Daraufhin wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden informiert, die den Verdacht bestätigten. Für die Einfuhr wäre eine abfallrechtliche Notifizierung zwingend erforderlich gewesen. Da das verantwortliche Unternehmen die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen konnte, handelte es sich um eine illegale Abfallverbringung. Die Lieferungen wurden daher in die Schweiz zurückgeschickt.
Zusätzliche Informationen
Die Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den Abfallbehörden der Bundesländer. Die Zollverwaltung unterstützt diese, indem sie bei der Abfertigung und Kontrolle grenzüberschreitender Transporte die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie des Abfallverbringungsgesetzes überprüft.
Quelle: Presseportal








