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Konstanz: Warnhinweise für sicheres Verhalten am Bodensee

Ein strahlender Sommertag am Bodensee kann täuschen. Plötzlich aufziehende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und der dichte Schiffsverkehr bergen erhebliche Risiken für Schwimmer und Wassersportler.

Foto: Depositphotos

Konstanz (ost)

Ein sonniger Sommertag am Bodensee kann trügerisch sein. Plötzlich auftretende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und der hohe Schiffsverkehr stellen große Risiken für Schwimmer und Wassersportler dar.

Vor dem Beginn der Sommerferien veröffentlichen die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz gemeinsame Warnhinweise. Diese zeigen, wie sich Badegäste im Notfall verhalten sollten und warum es lebensgefährlich sein kann, ohne angemessene körperliche Vorbereitung in den See zu gehen.

Ein sicheres Badeerlebnis beginnt bereits vor dem Eintauchen ins Wasser. Schwimmer sollten sich niemals abkühlen, wenn sie überhitzt sind, direkt nach intensiver Sonneneinstrahlung oder nach körperlicher Anstrengung. Um Krämpfe oder einen Schock zu vermeiden, sollte der Körper langsam an die Wassertemperatur gewöhnt werden. Es ist ratsam, vor dem Schwimmen Arme, Beine und Nacken mit Wasser zu benetzen. Schwere Mahlzeiten und Alkohol sollten unmittelbar vor dem Schwimmen vermieden werden. Ausreichender Sonnenschutz und regelmäßige Flüssigkeitszufuhr können Kreislaufproblemen an heißen Tagen vorbeugen.

Im Falle eines Muskelkrampfes im Wasser ist es wichtig, ruhig zu bleiben, sich auf den Rücken zu drehen, die betroffene Stelle zu lockern und laut um Hilfe zu rufen, wenn nötig. Hilferufe von anderen müssen ernst genommen werden. Der Rettungsdienst sollte umgehend über die Notrufnummer 112 informiert werden.

Ruhe ist auch wichtig, wenn man in flachem Wasser in dichte Seegrasfelder gerät. Hektische Bewegungen können zu Verwicklungen führen. Stattdessen sollte man ruhig aus den Pflanzen herauskommen. Bei längeren Schwimmstrecken ist es ratsam, sich mit einer Begleitperson abzusprechen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächsten Badegästen. Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten sich nur in ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen ständig und aktiv von Erwachsenen im und am Wasser beaufsichtigt werden. Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen bieten keinen Schutz vor dem Ertrinken. Sie ersetzen nicht die Schwimmfähigkeiten und können bei Wind und Strömung gefährlich schnell abtreiben. Zertifizierte Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten bieten zusätzliche Sicherheit, ersetzen jedoch nicht die elterliche Aufsichtspflicht.

Der Seegrund fällt an vielen Stellen bereits wenige Meter vom Ufer entfernt steil ab, was ungeübte Schwimmer und Kinder schnell in Gefahr bringen kann.

Die DLRG weist darauf hin, dass sie an bestimmten Stellen des Bodensees Wachstationen betreibt und dringend empfiehlt, diese bewachten Badestellen zu nutzen, wenn möglich. Weitere Informationen zu den genauen Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen sind direkt bei den örtlichen DLRG-Gruppen erhältlich.

Aufgrund der besonderen geografischen Lage können Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen, überraschend schnell auftreten. Innerhalb weniger Minuten können hohe Wellen, Sturm und eingeschränkte Sicht drohen. Bei aufkommendem Unwetter oder offizieller Sturm- und Starkwindwarnung müssen Badende sowie Kanufahrer, Stand-Up-Paddler und andere Wassersportler das Wasser sofort verlassen.

Der Schiffsverkehr birgt zusätzliche Risiken. Schwimmer außerhalb ausgewiesener Badebereiche können aufgrund von Wellenbildung oder Sonnenreflexionen von Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen werden. Das Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich und sollte strikt vermieden werden. Es gilt auch ein Badeverbot im Umkreis von 100 Metern um Schiffsanleger von Fahrgastschiffen.

Wer die schützende 300-Meter-Uferzone verlässt, muss gesetzlich verpflichtet sein, eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitzuführen. Schwimmer können solche Auftriebshilfen wie Schwimmbojen auch verwenden, um jederzeit eine kurze Pause einzulegen.

Es ist auch am Land und beim Eintritt Vorsicht geboten. Es sollte nie kopfüber in unbekannte oder trübe Gewässer gesprungen werden, da die Wassertiefe unberechenbar ist.

Das Springen von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strengstens verboten.

Ebenso ist das Befestigen von Seilen an Brückenkonstruktionen, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen.

Die Wasserschutzpolizei rät vom Springen von Ufermauern, wie im Herosepark, ab. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand derzeit niedrig.

Es muss unbedingt auf die Wassertiefe geachtet werden. Glitschige, veralgte Steine am Ufer erhöhen auch das Risiko von Stürzen.

Auf dem Bodensee gelten strenge Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, egal wie klein, benötigt immer eine Zulassung vom Schifffahrtsamt.

Unmotorisierte Sportgeräte wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter und Drachensegelbretter müssen unbedingt mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein, um Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden.

Auf Kanus, Kajaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Geräten muss außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe mitgeführt werden.

Besondere Vorsicht ist bei Fließgewässern und der Tierwelt geboten. Die starken Strömungen im Seerhein und Hochrhein dürfen keinesfalls unterschätzt werden.

Weitere Sicherheitsinformationen speziell zum Hochrhein sind auf der Website www.ufmrhy.ch verfügbar.

Im flachen Wasser breitet sich zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für schmerzhafte Schnittverletzungen, daher wird das Tragen von Badeschuhen empfohlen.

Quelle: Presseportal

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