Die Wasserschutzpolizei warnt vor den Gefahren des Betretens von Eisflächen am Bodensee, da die Tragfähigkeit des Eises lokal sehr unterschiedlich sein kann und zu schweren Verletzungen führen kann.
Konstanz: Warnung der Wasserschutzpolizei vor Betreten zugefrorener Wasserflächen

Konstanz (ost)
Die lang anhaltenden Frostperioden Anfang Januar 2026 haben dazu geführt, dass sich in verschiedenen Häfen und Uferbereichen des Bodensees erste Eisdecken gebildet haben. Besonders stark betroffen sind der Markelfinger Winkel und der Gnadensee in der Nähe von Konstanz. In der Bucht dort ist der See bereits auf einer Breite von etwa 600 Metern zugefroren. Dies hat bereits erste Passanten dazu verleitet, das Eis zu betreten und Schlittschuh zu laufen.
Während der Winterzeit führen die Beamten der Wasserschutzpolizei regelmäßig Messungen der Eisdicke an verschiedenen Standorten durch. Diese Messungen dienen rein internen Zwecken zur Beurteilung der allgemeinen Gefahrenlage. Die Polizei betont ausdrücklich, dass diese Messwerte nicht veröffentlicht werden. Da die Tragfähigkeit des Eises an verschiedenen Orten stark variieren kann, soll die Veröffentlichung der Daten nicht dazu ermutigen, die Flächen zu betreten.
Die Wasserschutzpolizei warnt eindringlich vor den Risiken, die mit dem Betreten von Eisflächen verbunden sind. Neben der Gefahr des Einbrechens, die zu Unterkühlung, Erfrierungen oder Ertrinken führen kann, wird oft auch die erhöhte Sturzgefahr auf tragenden Eisflächen unterschätzt. Natürliche Eisflächen sind nicht eben, sondern unterliegen Spannungen und Strömungen, die zu Rissen und Aufwölbungen führen können. Insbesondere wenn eine dünne Schneeschicht solche Gefahren verdeckt, sind sie für Passanten nicht erkennbar. Stürze auf dem harten Eis können zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Gehirnerschütterungen führen.
Besonders heimtückisch ist, dass die Tiefe des Wassers im Uferbereich des Gnadensees mit zunehmender Entfernung vom Ufer stetig zunimmt. Ein Einbruch birgt daher immense Risiken, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Helfende und Rettungskräfte. Da das Eis an den Bruchstellen oft extrem instabil ist, gestaltet sich die Rettung aus dem Wasser oft sehr schwierig. Wer unter das Eis gerät, hat kaum eine Chance, sich aus eigener Kraft zu befreien.
Bislang hat die Wasserschutzpolizei in dieser Saison keine Unfälle im Zusammenhang mit den Eisflächen verzeichnet und war lediglich präventiv tätig.
Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Eisflächen jedoch auf eigene Gefahr, da sie nicht offiziell freigegeben sind. Jeder haftet für sich selbst. Es gibt zwar kein generelles Betretungsverbot, aber das Betreten der Schilfgürtel in Naturschutzgebieten ist streng gesetzlich untersagt. Auch wenn das Eis stabil aussieht, kann sich seine Tragfähigkeit jederzeit ändern.
Quelle: Presseportal








