Gemeinsame Kontrollen in der Innenstadt fokussierten auf E-Scooterfahrer und -fahrerinnen. Verbotswidriges Fahren in Fußgängerzonen wurde geahndet.
Kontrollen von Polizei und Ordnungsdienst in Singen

Singen (ost)
Am Montag- und Donnerstagvormittag führten das Polizeirevier Singen und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt gemeinsame Kontrollen in der Innenstadt durch, bei denen insbesondere E-Scooterfahrerinnen und -fahrer im Fokus standen. Während der jeweils zweistündigen Aktionen sanktionierten die Beamten mehrere Verkehrsteilnehmende, die unerlaubterweise mit ihren E-Scootern durch die Fußgängerzone fuhren, was zu einem Verwarngeld führte. Des Weiteren erwischten sie zwei Radfahrende, die ebenfalls das dort geltende „Fahrverbot“ missachteten und dafür ein Verwarngeld zahlen mussten.
Ein E-Scooterfahrer hatte an seinem Roller ein gefälschtes Kennzeichen angebracht, wofür er eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erwartet.
Zusätzlich fanden zahlreiche verkehrserzieherische Bürgergespräche statt.
Sowohl das Polizeirevier als auch der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Singen werden auch zukünftig Kontrollen im Stadtgebiet durchführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen.
Diese Überprüfungen sind ein bedeutender Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit und haben mehrere Ziele:
Prävention von Unfällen: E-Scooter sind eine beliebte Fortbewegungsmöglichkeit. Durch die Kontrollen stellt die Polizei sicher, dass die Fahrerinnen und Fahrer die Verkehrsregeln einhalten, wie beispielsweise das Fahrverbot in Fußgängerzonen und auf Gehwegen.
Inspektion der Fahrzeugsicherheit: Die Polizei überprüft die technische Sicherheit der E-Scooter, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören funktionstüchtige Bremsen, ausreichende Beleuchtung und ein ordnungsgemäßer Zustand.
Einhaltung von Alkohol- und Drogenvorschriften: Ähnlich wie bei der Kontrolle anderer Fahrzeuge überprüft die Polizei auch bei E-Scootern, ob die Fahrerinnen und Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, da hier die gleichen Regelungen wie beispielsweise beim Auto gelten. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheit, da beeinträchtigte Fahrer ein erhebliches Risiko für sich und andere darstellen.
Rechtliche Konsequenzen bei Regelverstößen: Personen, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Strafanzeigen rechnen.
Weitere ausführliche Tipps, Verhaltenshinweise und Vorschriften zur Nutzung eines E-Scooters sind im Internet unter folgendem Link zu finden: https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/fahrrad/elektrokleinstfahrzeuge-e-scooter
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Drogenraten in Baden-Württemberg zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 40049 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 37873 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 36787 auf 34877 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 32420 auf 30714, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen (26963) höher war als die der weiblichen Verdächtigen (3751). Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 10727 auf 11419. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 40.049 | 37.873 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 36.787 | 34.877 |
| Anzahl der Verdächtigen | 32.420 | 30.714 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 28.389 | 26.963 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 4.031 | 3.751 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 10.727 | 11.419 |
Quelle: Bundeskriminalamt
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Baden-Württemberg insgesamt 306.644 Verkehrsunfälle. Davon waren 33.630 Unfälle mit Personenschaden, was 10,97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10.355 Fälle aus, was 3,38% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.733 Fällen registriert, was 0,57% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260.926 Fälle, was 85,09% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 25.663 Unfälle (8,37%), außerorts (ohne Autobahnen) 13.562 Unfälle (4,42%) und auf Autobahnen 3.369 Unfälle (1,1%). Die Anzahl der Getöteten betrug 369, Schwerverletzte waren 6.139 und Leichtverletzte 36.086.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 306.644 |
| Unfälle mit Personenschaden | 33.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 10.355 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.733 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 260.926 |
| Ortslage – innerorts | 25.663 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.562 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.369 |
| Getötete | 369 |
| Schwerverletzte | 6.139 |
| Leichtverletzte | 36.086 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








