Ein 25-jähriger Italiener wurde trotz bestehender Einreisesperre von der Bundespolizei in die Schweiz zurückgeschoben. Er war unerlaubt nach Konstanz gereist und wird nun wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz ermittelt.
Kreuzlingen: Einreisesperre verletzt

Konstanz (ost)
Am Montag, dem 15. Juni 2026, wurde ein 25-jähriger Mann italienischer Herkunft von der Bundespolizei in die Schweiz abgeschoben, da er gegen eine bestehende Einreisesperre verstoßen hatte.
Die Beamten des Polizeipräsidiums Konstanz entdeckten den jungen Mann in der Nacht von Sonntag auf Montag in einer Wohnung in Konstanz, nachdem sie wegen einer Ruhestörung gerufen worden waren. Er erklärte, dass er am Sonntag (14. Juni) von Kreuzlingen (CH) nach Konstanz gereist sei. Nach Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass er ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot hatte. Die Stadtverwaltung Konstanz hatte ihm 2021 das Recht auf Einreise und Aufenthalt als Unionsbürger entzogen, da er wiederholt straffällig geworden war. Trotzdem wurde er nun in Deutschland gefunden und an die Bundespolizei übergeben. Diese sorgte für seine Rückführung in die Schweiz und ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz.
Quelle: Presseportal








