Ein Mann erhielt unrechtmäßig Sozialleistungen, nachdem er über 6.000 Euro für unangemeldete Arbeiten erhalten hatte.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Verurteilung wegen Betrugs durch Zollermittlungen
Freiburg (ost)
Aufgrund einer Meldung eines Kreditkartenunternehmens an die FIU des Zolls wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in Freiburg mit weiteren Ermittlungen beauftragt, da auf dem Kreditkartenkonto eines Kunden aus Breisach mehrere Gutschriften von verschiedenen Absendern eingegangen waren, die auf eine gewerbliche Tätigkeit des Kreditkarteninhabers hindeuteten.
Die Zöllner in Freiburg stellten fest, dass der Kreditkarteninhaber in einem Zeitraum von vier Monaten mehr als 6.000 Euro für Arbeiten an oder in Gebäuden verschiedener Auftraggeber erhalten hatte, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Er erhielt Sozialleistungen vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald und verschwieg sein Einkommen. Dadurch nahm er mehr als 3.300 Euro zu Unrecht in Anspruch.
Das Amtsgericht Breisach verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg eine Geldstrafe von 500 Euro gegen den Mann wegen Betrugs. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen müssen ebenfalls zurückgezahlt werden.
Quelle: Presseportal