Betreiber erhält Strafbefehl über 2.500 Euro. Kontrollbeamte entdeckten zwei nicht angemeldete Arbeiterinnen im Salon.
Landkreis Waldshut: Schwarzarbeiter im Nagelstudio
Singen (ost)
Unangemeldete Arbeiterinnen, der Betreiber eines Nagelstudios erhält einen Strafbefehl über 2.500 Euro
Im Landkreis Waldshut führte ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung im Dezember 2023 zur Überprüfung eines Nagelstudios in der Nähe von Bad Säckingen. Laut dem Hinweis sollten anstelle der gemeldeten drei tatsächlich fünf Personen in dem Nagelstudio arbeiten.
„Als die Kontrollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen den Salon betraten, standen zwei Arbeiterinnen, die gerade noch Kundinnen die Nägel verschönert hatten, auf und versuchten den Laden zu verlassen“, schildert Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, die Kontrollsituation.
Gegen die 45 und 29 Jahre alten Arbeitnehmerinnen wurden Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet.
Wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wurde gegen den 35-jährigen Besitzer des Nagelstudios ein Strafverfahren eingeleitet. Die Deutsche Rentenversicherung setzte die Schadenssumme für die Sozialversicherung auf knapp 7.000 Euro fest. Ende Juli dieses Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen den Inhaber einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro, der vom zuständigen Gericht erlassen wurde.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Quelle: Presseportal