Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine 70-jährige Angestellte nach einem Brand in einem Einfamilienhaus in Stetten, bei dem ein Sachschaden von 300.000 Euro entstand.
Leinfelden-Echterdingen: Verdacht fahrlässige Brandstiftung

Reutlingen (ost)
Leinfelden-Echterdingen (ES):
Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Zusatz zur Pressemitteilung vom 23.08.2026 / 12:05 Uhr
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6338223
Nach dem Feuer in einem Einfamilienhaus am Samstagmittag in Stetten ermitteln derzeit die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen die 70-jährige Angestellte wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung.
Wie bereits erwähnt, wurden Feuerwehr und Polizei am Samstagmittag (22.08.2026), gegen 13:45 Uhr zum Feuer in einem Einfamilienhaus in Stetten gerufen, bei dem die allein im Haus anwesende 70-jährige Angestellte leichte Verletzungen erlitten hatte und ins Krankenhaus gebracht wurde. Bei dem Feuer entstand ein Sachschaden von geschätzten 300.000 Euro. Das Haus ist seitdem nicht mehr bewohnbar. Im Zuge der kriminalpolizeilichen Untersuchungen ergaben sich zunächst Hinweise darauf, dass die 70-jährige Frau absichtlich das Feuer verursacht hatte, weshalb sie am 24.08.2026 vorübergehend festgenommen und gegen sie von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Haftbefehl beim Amtsgericht Nürtingen beantragt wurde. Die weiteren Ermittlungen widerlegten jedoch den Vorwurf der schweren Brandstiftung, weshalb die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Haftbefehl zurückzog und die Frau wieder auf freien Fuß setzte.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung dauern an. (js)
Quelle: Presseportal








