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Lörrach: Bewährungsstrafen für Freiburger Inhaberin und Geschäftsführer

Ermittlungen enthüllen hohen Betrug an Sozialkassen durch zu niedrige Löhne für Angestellte und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Amtsgericht verhängt einjährige Haftstrafen, zur Bewährung ausgesetzt.

Foto: unsplash

Freiburg (ost)

Die Freiburger Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat bei ihren Ermittlungen einen hohen Betrug an den Sozialkassen aufgedeckt.

Über einen Zeitraum von 41 Monaten hat die Besitzerin eines Freiburger Gastronomiebetriebes, der auf exotische Speisen spezialisiert ist, niedrige Löhne für ihre Angestellten bei den Sozialkassen gemeldet und dadurch den Einzugsstellen etwa 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten. Ihr Geschäftsführer unterstützte sie bei diesem kriminellen Vorgehen, indem er die wichtigen personellen Entscheidungen traf und das Restaurant fast eigenständig leitete. Das Amtsgericht Freiburg betrachtete die Anklagen der Staatsanwaltschaft Freiburg als erwiesen, die aufgrund der Ergebnisse der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach erhoben wurden, und verhängte gegen die beiden Beschuldigten jeweils eine einjährige Haftstrafe, die in beiden Fällen für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Strafurteile sind mittlerweile rechtskräftig. Die zurückgehaltenen Beiträge werden von den zuständigen Sozialversicherungsträgern zurückgefordert.

Quelle: Presseportal

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