Die Kontrolle eines türkischen Staatsangehörigen führte zu seiner vorläufigen Festnahme, da gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen. Der Beifahrer wurde wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise in die Schweiz zurückgewiesen.
Lörrach: Festnahme am Grenzübergang
Bietingen (ost)
Bei einer Kontrolle wurde ein 41-jähriger türkischer Staatsbürger am Grenzübergang Bietingen/Thayngen vorläufig festgenommen, da gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen.
Die Beamten der Zollverwaltung überprüften den 41-jährigen Fahrer und seinen 23-jährigen Beifahrer am Abend des 25. Juni 2025 bei ihrer Einreise nach Deutschland. Der Beifahrer, ebenfalls türkischer Staatsbürger, konnte nur ein Foto eines abgelaufenen schweizerischen Ausweises für Asylsuchende vorlegen, was nicht zur Einreise in die Bundesrepublik berechtigt. Die Zollbeamten informierten daraufhin die Bundespolizei. Diese stellte fest, dass gegen den 41-jährigen Fahrer zwei noch nicht vollstreckte Haftbefehle vorlagen. Im Oktober 2023 wurde er vom Amtsgericht Offenburg wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 175 Euro verurteilt. Wenige Wochen später folgte ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Lörrach wegen Bedrohung, diesmal zu einer Geldstrafe von 800 Euro. In beiden Fällen zahlte der 41-Jährige die Strafe nicht.
Er konnte die Summe nicht vor Ort aufbringen, aber eine Bekannte half ihm, den geforderten Betrag zu bezahlen, um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen. Nach der Zahlung konnte er seine Reise fortsetzen.
Gegen den 23-jährigen Begleiter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten unerlaubten Grenzübertritts eingeleitet. Er wurde in die Schweiz zurückgeschickt.
Quelle: Presseportal