Am 26. September 2026 überprüfte das Hauptzollamt Lörrach 20 Betriebe in der Friseur- und Kosmetikbranche. Es gab Hinweise auf Mindestlohnverstöße und fehlende Beiträge zu den Sozialkassen.
Lörrach. Freiburg. Offenburg: Zoll prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe

Lörrach.Freiburg.Offenburg (ost)
20 Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach überprüft
Am 26. September 2026 wurden insgesamt 21 Betriebe der Friseur- und Kosmetikbranche in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, im Stadtgebiet Freiburg sowie im Ortenaukreis von etwa 60 Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach überprüft. Zu dieser Branche gehören auch Barbershops und Nagelstudios. Diese Überprüfung war Teil einer landesweiten Aktion, die zeitgleich bei 41 Hauptzollämtern durchgeführt wurde. Die Zöllner befragten insgesamt 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Geschäften zu ihren Arbeitsbedingungen und konnten teilweise bereits Einblick in die Geschäftsunterlagen der Unternehmen nehmen. Mehrere Unstimmigkeiten wurden festgestellt, die nun genauer überprüft werden müssen: In sieben Fällen gab es Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn, der derzeit bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt. In fünf Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass Beiträge an die Sozialkassen geleistet wurden. Sechs ausländische Mitarbeiter konnten keine gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis vorweisen und in drei Fällen wird noch Hinweisen auf einen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen nachgegangen. Aufgrund der mutmaßlichen Vergehen wurden sechs Strafverfahren und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Quelle: Presseportal







