Eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deckte zahlreiche Verstöße gegen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften auf. Bußgelder in Höhe von über 26.000 Euro wurden verhängt.
Lörrach: Verstöße in Gastronomiebetrieb aufgedeckt

Lörrach (ost)
Ein Inspektionsbericht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach hat in einem Lokal zahlreiche Verstöße gegen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften aufgedeckt.
Die Untersuchungen, die mit einer Überprüfung im Frühjahr 2023 begannen, führten nun zu Geldstrafen in Höhe von über 26.000 Euro.
Während der Inspektion wurden elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Zwei Personen versuchten zunächst, ihre Identität zu verbergen: Sie gaben sich als andere Personen aus, wobei einer von ihnen sogar den Aufenthaltstitel eines anderen Mitarbeiters vorzeigte.
Im Rahmen der Identitätsfeststellungen konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit jedoch die tatsächliche Identität herausfinden. Beide besaßen keinen deutschen Aufenthaltstitel und durften daher nicht in Deutschland arbeiten. Zudem hatte der Betriebsleiter für diese beiden Personen keine gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt.
Weitere Ermittlungen ergaben außerdem, dass den Mitarbeitern dieses Lokals im Zeitraum von Januar 2020 bis Oktober 2023 in insgesamt 84 Fällen der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wurde. Den Arbeitnehmern wurden etwa 5.000 Euro zu wenig ausgezahlt.
Deshalb wurde gegen den Betriebsleiter eine Geldstrafe in Höhe von über 21.000 Euro wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz verhängt. Für die fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen wurde zusätzlich eine Geldstrafe von 5.000 Euro verhängt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit trägt durch ihre Inspektionen dazu bei, gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften konsequent zu verfolgen.
Quelle: Presseportal








