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Lörrach: Verurteilung Bauunternehmer zu Bewährungsstrafe

350.000 Euro Schaden an Sozialkassen, bulgarische Arbeitnehmer als Scheingesellschafter entlarvt. Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Veruntreuung, Bewährung für zwei Jahre.

Foto: unsplash

Freiburg (ost)

Etwa 350.000 Euro Schaden an den Sozialkassen

Während der Prüfung eines großen Bauprojekts im Süden von Freiburg im Jahr 2016 lieferten die Aussagen von 21 bulgarischen Arbeitnehmern, die Rohbauarbeiten durchführten, den Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Die Zollermittler stießen auf eine Scheinpersonengesellschaft, in der sich mehrere Arbeiter abwechselnd als angeblich selbständige Personen zu Gesellschaftern zusammenschlossen. Die Männer gaben jedoch an, keine Kenntnis von ihrer Gesellschafterstellung zu haben und die Verträge, die sie unterschrieben hatten, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht verstanden zu haben. Die Arbeiter waren ausschließlich auf der Baustelle tätig, für die sie zugewiesen wurden, und ihre Unterkunft war in Baucontainern und Sammelunterkünften organisiert. Daher konnte Selbständigkeit ausgeschlossen werden. Aufgrund ihrer tatsächlich abhängigen Arbeitsverhältnisse bestand für alle Arbeiter eine Meldepflicht bei den Sozialkassen. Als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft, die 2015 offensichtlich gegründet wurde, um sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten zu umgehen, trat ein heute 72-jähriger Bulgare nach außen hin auf. Durch seine Handlungen hat er den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro vorenthalten. Mehrere betroffene Arbeiter gaben zudem an, dass er ihnen die Löhne nicht ausgezahlt hat. Basierend auf den Ermittlungsergebnissen beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen einen Strafbefehl beim Amtsgericht Freiburg. Der Mann wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da der Verurteilte zunächst eine dreijährige Haftstrafe in seinem Heimatland verbüßen musste, konnte das Verfahren in Deutschland erst im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg ist seit Oktober 2025 rechtskräftig.

Quelle: Presseportal

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