Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Lörrach: Zoll stoppt Warenlieferung eines Schweizer Lebensmittelherstellers

Zollbeamte in Weil am Rhein stoppten Containersendungen wegen nicht entrichteter Abgaben in Höhe von 42.000 Euro. Die Forderung wurde beglichen und die Waren konnten die Reise fortsetzen.

Symbolbild: Liegenschaftsansicht des Hauptzollamts Heilbronn in der Kastellstraße in Böckingen | Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Foto: Presseportal.de

Heilbronn (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Hauptzollämter Heilbronn und Lörrach

Zollbeamte der Umschlagstelle am Bahnhof in Weil am Rhein, die dem Zollamt Weil am Rhein-Autobahn angegliedert ist, haben Ende Juni Containerlieferungen eines Schweizer Lebensmittelherstellers gestoppt. Mehrere Lastwagencontainer aus der Schweiz sollten in Weil am Rhein auf einen Güterzug in Richtung Norden umgeladen werden. Bei der Überprüfung der Zollanmeldung stellten die Zöllner fest, dass das Unternehmen für mehrere vergangene Versandverfahren Abgaben in Höhe von 42.000 Euro noch nicht gezahlt hatte und deshalb parallel zwölf Vollstreckungsverfahren gegen die Firma beim Hauptzollamt Heilbronn eingeleitet wurden. Die Grenzzollstellen an der Schweizer Grenze wurden im Rahmen der sogenannten Grenzausschreibung über die Vorfälle informiert. Die Beamten in Weil am Rhein stoppten das Umladen der Container und forderten die Zahlung der fälligen Beträge für Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und aufgelaufene Verzugszinsen. Überraschenderweise stand der Begleichung der Forderung plötzlich nichts mehr im Weg. Das Hauptzollamt Heilbronn konnte die Abgaben verbuchen, die Vollstreckungsverfahren abschließen und die Waren konnten per Zug ihre Reise zum Bestimmungsort fortsetzen.

Zusätzliche Informationen:

Die Zollverwaltung vollstreckt ihre Steuer- und Abgabenforderungen (z. B. Zölle, Kfz-Steuer, Energiesteuer) mit eigenen Vollstreckungsbeamten im Außendienst. Eine Grenzvollstreckung ist nur für öffentlich-rechtliche Geldforderungen zulässig und richtet sich grundsätzlich nur gegen Vollstreckungsschuldner im Ausland (natürliche oder juristische Personen), kann jedoch bei nachgewiesenem Auslandsbezug auch gegen Vollstreckungsschuldner im Inland (natürliche oder juristische Personen) durchgeführt werden.

Quelle: Presseportal

nf24