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Ludwigshafen am Rhein: Zoll überprüft das Baugewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.

Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Foto: Presseportal.de

Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt, Mannheim (ost)

Am 10. März 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine koordinierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche auf Bundesebene durch. Über 3.200 Zollbeamte aller Hauptzollämter, darunter 143 Mitarbeiter des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob ausländische Arbeitskräfte die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Überprüfungen erfolgten durch Befragungen von Personen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Schwerpunkt auf das Baugewerbe. Im Jahr 2025 hat die FKS im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in den Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 von der FKS festgestellten Schadenssumme entfallen auf die Baubranche (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)

Die Vor-Ort-Prüfungen sind oft nur der Anfang umfassender Ermittlungen der FKS. Ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund zeigt, dass diese zu empfindlichen Strafen führen können. Ein Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.

Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen:

FKS Karlsruhe:

Es wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Bei der Befragung von drei Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen wurde Alkoholgeruch festgestellt. Die verantwortlichen Personen wurden vor Ort kontaktiert und die Arbeit wurde ihnen untersagt. Während der Überprüfung eines Arbeitnehmers wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl (Gesamtbetrag ca. 1.000 Euro) vorlag. Der Arbeitgeber erklärte sich bereit, den ausstehenden Betrag sofort zu begleichen. Der Führerschein eines überprüften Arbeitnehmers wurde eingezogen, da er seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Der Führerschein wurde an die Verkehrsbehörde des Landes geschickt. Bei einer anderen Person wurde eine Ausschreibung durch die italienische Regierung bekannt gegeben. Der Grund war die Aufenthaltsermittlung für die Justizbehörden.

FKS Heidelberg

Es wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Überprüfungen basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen sowie zahlreiche Leistungsempfänger müssen noch durchgeführt werden. Die Einsatzkräfte wurden bei der Überprüfung illegal im Land befindlicher Arbeitnehmer vom Polizeipräsidium Mannheim unterstützt.

FKS Rastatt:

Es wurden 60 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden fünf Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

FKS Ludwigshafen:

Es wurden 181 Personen befragt und sechs Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden 44 Strafverfahren und 52 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wurden viele illegal aufhältige Personen festgestellt. Insbesondere fiel eine große Anzahl indischer Staatsbürger ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel auf. Darüber hinaus wurde eine größere Anzahl von Arbeitnehmern aus EU-Ländern festgestellt, die nach eigenen Angaben im Entsendeland versichert waren. Sie konnten jedoch keine Bescheinigungen vorlegen.

Quelle: Presseportal

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