Der Zoll überprüft bundesweit Hotel- und Gaststättengewerbe auf Mindestlohn, Sozialversicherungspflicht und illegale Beschäftigung.
Main-Tauber-Kreis: Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Heilbronn (ost)
Heilbronn/Tauberbischofsheim
Letzten Freitag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Überprüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Ziel der Inspektionen war vor allem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Die verdachtsunabhängigen Untersuchungen erfolgten sowohl durch Befragungen von Personen als auch durch die Prüfung von Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Beim Hauptzollamt Heilbronn waren 36 Mitarbeiter im Einsatz. Zusätzlich waren an der Maßnahme am Standort Tauberbischofsheim zwei Kassenprüfer des Finanzamts Öhringen und ein Beamter der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landratsamts Main-Tauber-Kreis beteiligt. Die Kontrollkräfte suchten 23 Prüfobjekte wie Hotels, Pensionen und auch Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten, aber auch Bars, Imbisse, Kneipen und Schnellrestaurants im Stadt- und Landkreis Heilbronn, z.B. in Brackenheim, Bretzfeld, Heilbronn, Neckarsulm und Nordheim sowie im Stadt- und Landkreis Ludwigsburg, beispielsweise in Asperg, Großbottwar, Ingersheim, Kornwestheim und Ludwigsburg, sowie in Bad Mergentheim, Kupferzell, Künzelsau und Tauberbischofsheim. Bei 87 Personenbefragungen und 16 begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen stießen sie auf folgende Unregelmäßigkeiten, die weitere Maßnahmen erfordern.
Zusätzlich wurden in zwei Fällen jeweils Sicherheitsleistungen in Höhe von 2.500 Euro wegen illegalen Aufenthalts erhoben.
Während der Inspektionen wurden aufgrund des Anfangsverdachts auf Straftaten vor Ort insgesamt zehn Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachkontrollen an, bei denen die Zöllner die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen überprüfen. Neben der Aufdeckung möglicher Verstöße dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Mindestlohnerhöhungen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und arbeitsintensivsten Branchen und unterliegt den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Zusätzliche Information:
Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Zollmitarbeiter sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Mitarbeiter eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Presseportal