Ein 49-Jähriger wurde am Mannheimer Hauptbahnhof wegen Körperverletzung an einem Kleinkind verurteilt. Die Strafe erfolgte direkt am nächsten Tag.
Mannheim: Schnelle Verurteilung nach Körperverletzung

Mannheim (ost)
Am Dienstagnachmittag, dem 1. September, beging ein 49-jähriger Mann am Hauptbahnhof Mannheim eine Straftat wegen Leistungserschleichung und Körperverletzung an einem Kleinkind. Die Verurteilung erfolgte bereits am nächsten Tag.
Um 15:40 Uhr informierte die Deutsche Bahn AG die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe über einen möglichen Vorfall von Körperverletzung im ICE 373. Als die Beamten am Bahnsteig 4 eintrafen, trafen sie nicht nur auf den Tatverdächtigen, sondern auch auf die Zugbegleiterin und die Mutter des verletzten Kindes. Untersuchungen ergaben, dass der deutsche Tatverdächtige den ICE 373 von Frankfurt am Main nach Mannheim ohne gültigen Fahrschein benutzte. Die Zugbegleiterin stellte dem Mann eine Fahrpreisnacherhebung aus. Danach bewegte sich der 49-Jährige im Zug, während die Mutter und das Kind in Richtung des Tatverdächtigen liefen. Als der Mann das Kind passierte, schlug er unerwartet und ohne Vorwarnung seine mit Trinkflaschen gefüllte Tasche ins Gesicht des 2-jährigen Kindes, das daraufhin zu Boden fiel. Der Tatverdächtige machte anschließend abfällige Bemerkungen gegenüber der Mutter.
Das Kind wurde bei dem Angriff leicht verletzt, aber lehnte ärztliche Hilfe ab.
Aufgrund der einfachen Natur des Falles und des fehlenden festen Wohnsitzes des Tatverdächtigen in Deutschland beantragte die Staatsanwaltschaft Mannheim die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Mannheim.
Der 49-Jährige wurde daraufhin am Mittwoch, den 2. September, vom Amtsgericht Mannheim im beschleunigten Verfahren wegen Leistungserschleichung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Presseportal








