Beamte der Bundespolizei vollstrecken offene Haftbefehle an der Grenze. Zwei Personen müssen Ersatzfreiheitsstrafen antreten.
Memmingen: Haftbefehle am Grenzübergang Konstanz

Konstanz (ost)
Polizeibeamte entdeckten an der Autobahn am Grenzübergang Konstanz zwei Personen, die offene Haftbefehle zu vollstrecken hatten. Da beide Personen ihre Geldstrafen nicht bezahlen konnten, mussten sie stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Montagmorgen (11. Mai 2026) überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Bürger an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei seiner Einreise ins Bundesgebiet. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen den 27-jährigen Mann vorlag, da er eine Geldstrafe des Amtsgerichts Bad Saulgau aus dem Oktober 2025 wegen Bedrohung nicht beglichen hatte. Da er vor Ort nicht zahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Abend desselben Tages entdeckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am selben Grenzübergang bei einer Kontrolle einen deutschen Staatsbürger mit zwei offenen Haftbefehlen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen suchte nach dem 32-jährigen Mann, da er eine Geldstrafe des Amtsgerichts Günzburg aus dem Dezember 2018 wegen Betrugs noch nicht beglichen hatte. Ebenso hatte er eine Geldstrafe des Amtsgerichts Radolfzell aus dem Oktober 2023 wegen Betrugs nicht bezahlt, weshalb auch die Staatsanwaltschaft Konstanz nach ihm suchte. Da er die Strafen vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von 210 Tagen antreten. Die Beamten brachten ihn zur Vollstreckung in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Presseportal








