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Metzingen: Verurteilung nach Angriff auf Rettungssanitäter

Ein 31-jähriger Mann wurde im beschleunigten Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Rettungssanitäter verurteilt.

Foto: Depositphotos

Reutlingen (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung von Staatsanwaltschaft Tübingen und Polizeipräsidium Reutlingen

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Rettungssanitäter ermittelten die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeirevier Metzingen gegen einen 31-jährigen Mann.

Dem Mann wird vorgeworfen, dass er sich am Sonntag (19.07.2026) gegen 18.40 Uhr in der Breslauer Straße nach einer Körperverletzung und dem darauf folgenden Polizeieinsatz aggressiv verhalten hat, weshalb die Polizeibeamten anschließend Pfefferspray einsetzen mussten. Bei der nachfolgenden medizinischen Hilfeleistung durch einen Rettungssanitäter hat der Mann diesen gegen Kopf und Körper getreten und die eingesetzten Kräfte mit schweren Beleidigungen bedacht.

Der Beschuldigte wurde direkt vor Ort vorläufig festgenommen und am nächsten Tag (20.07.2026) im Rahmen des beschleunigten Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Strafrichter beim Amtsgericht Reutlingen vorgeführt.

Der kroatische Staatsbürger wurde vom Richter wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115 StGB), zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurden ihm 120 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte haben das Urteil akzeptiert, wodurch es bereits rechtskräftig ist und der Beschuldigte anschließend auch wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnte.

Quelle: Presseportal

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